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Zuletzt vor 9 Monaten aktualisiert.

Als Tierhalter gilt derjenige, der über die Existenz des Tieres bestimmt. Das muss nicht zwingend der Eigentümer des Pferdes sein. Der Tierhalter hält das Pferd auf eigene Kosten, im eigenen Interesse und trägt auch das wirtschaftliche Risiko aus der Existenz des Pferdes.

Tierhüter hingegen ist jeder der durch einen Vertrag, auch mündlich geschlossen, die Aufsicht über ein Pferd übernimmt – zum Beispiel ein Pensionsstallbetreiber.

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